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Am 27.08.1706 erste urkundliche Erwähnung des Walcker (Färber) Peter Deboor
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und dessen Eheweib Johanna Maria [ ],
der zum Preis von 1500 Gulden eine Walckmühle in der Hanauer Neustadt
erwirbt. 400 Gulden wurden angezahlt, 1100 Gulden blieben auf der Mühle
stehen.
Fünf Jahre später ein Aufruf zur öffentlichen Vergantung der
Walkmühle des Peter Debor in der Haingasse. Datiert ist der Aufruf Hanau,
den 9. Juli 1711. Die Mühle kommt zur Versteigerung, da Peter Debor, der
"ein Kapital von Eilfhundert Gulden und verschiedene Jahr rückständige
Pensiones, sodann 300 Gulden in drey verschiedenen jährlichen Terminen
an dem Capital abzulegen schuldig geblieben ist." Peter Debor
bittet durch Freunde um Geduld, "anders währe er mit seinen 6 Kindern
ein verdorbner Mann". Er richtet sodann eine eigenhändige Bittschrift
in dieser Sache an die Kammer des Grafen. Hier unterschreibt er sich selbst
als Peter de Bois. Der Zusammenhang der Aktenstücke stellt es über jeden
Zweifel, daß es derselbe Mann ist, der vorher als Peter Debor oder später
als Peter Deboor bezeichnet wird. Bei der Vergantung bietet Peter mit,
im Protokoll Peter Deboir geschrieben. Er überbietet alle andern, erhält
aber unter ausführlicher Begründung den Zuschlag nicht.
Es scheint aber, als sei er dann doch - als Pächter? - auf der Walkmühle
geblieben. Der neue Besitzer erwähnt ihn als Peter Tepor. Und erst der
nächste Käufer der Mühle meldet am 4. Januar 1721 den Abzug des Debohr
unter Beschwerde über Mitnahme eines eisernen Ofens und Zerstörung verschiedener
Gegenstände. Peter wird zu Protokoll vernommen. Ohne Datum beschwert sich
dann der neue Besitzer der Walkmühle über Peter de Bors Tochter, "so
bey ihrer Großmutter hier in der Altstadt sitzet, in Beiden Städten aus-
und ab- und sogar denen des Tuchmachern in die Häuser gehet und alles
zusammen aus der Stadt hinausschleppt, wodurch gnädigster Hoher Herrschaft
das Lochgeld ab und mir und den Meinigen aber die Nahrung platterdings
gäntzlich entgehet".
Dieses "Hinausschleppen" kann vielleicht damit zusammenhängen, daß Peters
Sohn Andreas [ ]
den Beruf des Vaters ergriffen und offenbar in Stockstadt (nicht weit
von Hanau auf bayerischen Gebiet, am Main bei Aschaffenburg) eine Walckmühle
innehat. Eine Beschwerde gegen den Walcker Debor vom 24. Oktober 1731
bezieht sich, wie aus den Aktenstücken hervorgeht, auf ihn. Andreas Thebor,
Andreas du Bois von Stockstadt "untersteht sich" zu behaupten,
daß er 1 Loch Tuch in 12 Stunden walken könne, während die Hanauer Meister
bescheinigen, daß man 48 Stunden dazu brauche.
1739 bewirbt sich dieser Andreas Tebohr um die herrschaftliche Walckmühle
in Hanau. Durch den Mühlbau in Babenhausen (nahe westlich von Stockstadt)
ist er in Schulden geraten. Er hat unter "Verdrüßlichkeiten und Verleumdungen
der anderen Müller" zu leiden. Er ist gezwungen die Mühle zu verlassen
und "sein Stück Brod anderwärts zu suchen". Er will die herrschaftliche
Walkmühle in Hanau pachten, "als ein Hanauisch und in der andern Walckmühle
dahier erzogenes und gebohrenes Kind". In einem Bericht dazu wird
er als "Müller Deboir" bezeichnet. Ein Protokoll vom 3. März 1739
unterschreibt er selbst mit Andreas Deboir. Seine Bewerbung hat Erfolg.
Unter dem 21. März 1739 wird Andreas Deboir Müller auf der Mühle bey Harreshausen
zu einem Strumpfwälcker in der herrschaftlichen Walckmühle angenommen.
Er unterschreibt den Anstellungsvertrag als Andreas Debohr. Der Mühlenverwalter
nennt ihn in einem Bericht "Walcker Te bour“.
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