20.07.2003 11:05
   
de Boor im www | Kontakt | Bücher | Gästebuch | Intranet
us version
.
Orte des 18. Jh.
Personen des 18. Jh.
Stammbaum des 18. Jh.
 
Chronologie
Orte
Personen
Stammbaum
 


     
   
down
Rathaus der Neustadt Hanau um 1735Niederländisch - Wallonische Kirche in HanauBebauungsplan der Neustadt Hanau 1597 bis 1750 Herrschaftliche Mühle Altstadt HanauWalckmühle Neustadt Hanau

 

Am 27.08.1706 erste urkundliche Erwähnung des Walcker (Färber) Peter Deboor [Stammbaum des Peter de Boor] und dessen Eheweib Johanna Maria [Stammbaum der Johanna Maria Gruber], der zum Preis von 1500 Gulden eine Walckmühle in der Hanauer Neustadt erwirbt. 400 Gulden wurden angezahlt, 1100 Gulden blieben auf der Mühle stehen.

Fünf Jahre später ein Aufruf zur öffentlichen Vergantung der Walkmühle des Peter Debor in der Haingasse. Datiert ist der Aufruf Hanau, den 9. Juli 1711. Die Mühle kommt zur Versteigerung, da Peter Debor, der "ein Kapital von Eilfhundert Gulden und verschiedene Jahr rückständige Pensiones, sodann 300 Gulden in drey verschiedenen jährlichen Terminen an dem Capital abzulegen schuldig geblieben ist." Peter Debor bittet durch Freunde um Geduld, "anders währe er mit seinen 6 Kindern ein verdorbner Mann". Er richtet sodann eine eigenhändige Bittschrift in dieser Sache an die Kammer des Grafen. Hier unterschreibt er sich selbst als Peter de Bois. Der Zusammenhang der Aktenstücke stellt es über jeden Zweifel, daß es derselbe Mann ist, der vorher als Peter Debor oder später als Peter Deboor bezeichnet wird. Bei der Vergantung bietet Peter mit, im Protokoll Peter Deboir geschrieben. Er überbietet alle andern, erhält aber unter ausführlicher Begründung den Zuschlag nicht.
Es scheint aber, als sei er dann doch - als Pächter? - auf der Walkmühle geblieben. Der neue Besitzer erwähnt ihn als Peter Tepor. Und erst der nächste Käufer der Mühle meldet am 4. Januar 1721 den Abzug des Debohr unter Beschwerde über Mitnahme eines eisernen Ofens und Zerstörung verschiedener Gegenstände. Peter wird zu Protokoll vernommen. Ohne Datum beschwert sich dann der neue Besitzer der Walkmühle über Peter de Bors Tochter, "so bey ihrer Großmutter hier in der Altstadt sitzet, in Beiden Städten aus- und ab- und sogar denen des Tuchmachern in die Häuser gehet und alles zusammen aus der Stadt hinausschleppt, wodurch gnädigster Hoher Herrschaft das Lochgeld ab und mir und den Meinigen aber die Nahrung platterdings gäntzlich entgehet".

Dieses "Hinausschleppen" kann vielleicht damit zusammenhängen, daß Peters Sohn Andreas [Stammbaum des Andreas de Boor] den Beruf des Vaters ergriffen und offenbar in Stockstadt (nicht weit von Hanau auf bayerischen Gebiet, am Main bei Aschaffenburg) eine Walckmühle innehat. Eine Beschwerde gegen den Walcker Debor vom 24. Oktober 1731 bezieht sich, wie aus den Aktenstücken hervorgeht, auf ihn. Andreas Thebor, Andreas du Bois von Stockstadt "untersteht sich" zu behaupten, daß er 1 Loch Tuch in 12 Stunden walken könne, während die Hanauer Meister bescheinigen, daß man 48 Stunden dazu brauche.

1739 bewirbt sich dieser Andreas Tebohr um die herrschaftliche Walckmühle in Hanau. Durch den Mühlbau in Babenhausen (nahe westlich von Stockstadt) ist er in Schulden geraten. Er hat unter "Verdrüßlichkeiten und Verleumdungen der anderen Müller" zu leiden. Er ist gezwungen die Mühle zu verlassen und "sein Stück Brod anderwärts zu suchen". Er will die herrschaftliche Walkmühle in Hanau pachten, "als ein Hanauisch und in der andern Walckmühle dahier erzogenes und gebohrenes Kind". In einem Bericht dazu wird er als "Müller Deboir" bezeichnet. Ein Protokoll vom 3. März 1739 unterschreibt er selbst mit Andreas Deboir. Seine Bewerbung hat Erfolg. Unter dem 21. März 1739 wird Andreas Deboir Müller auf der Mühle bey Harreshausen zu einem Strumpfwälcker in der herrschaftlichen Walckmühle angenommen. Er unterschreibt den Anstellungsvertrag als Andreas Debohr. Der Mühlenverwalter nennt ihn in einem Bericht "Walcker Te bour“.

 
 

 

 
top
   
<< 1700-1750 >>